Aufhebungsvertrag in der Pharmaindustrie: Worauf es ankommt, bevor du unterschreibst

Der Moment, in dem das Angebot auf dem Tisch liegt

Meistens beginnt es mit einem Termin, der ohne Betreff im Kalender stand. Danach liegt ein Papier vor dir: eine Summe, ein Austrittsdatum und eine Frist, bis wann du dich entscheiden sollst.

Was in diesem Moment im Kopf passiert, beschreiben viele ganz ähnlich. Auf der einen Seite rechnet es sofort los: Wie lange reicht das Geld? Was sage ich zu Hause? Auf der anderen Seite steht ein zweiter Gedanke, der sich nicht so leicht sortieren lässt. Nach so vielen Jahren soll das alles jetzt mit einer simplen Unterschrift enden?!

Beides gehört dazu, und beides braucht eine Antwort. Die rechtliche Seite ist allerdings die dringendere, weil sie an einer Frist hängt.

Was du prüfen lassen solltest, bevor du unterschreibst

Wichtiger Hinweis: Ich bin Coach und keine Juristin. Deshalb findest du hier keine Rechtsberatung, sondern die Punkte, die in meinen Gesprächen am häufigsten ungeklärt sind. Bewerten kann sie eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, und diese Stunden sind meist gut investiertes Geld. Die nachfolgend genannten Punkte sind auf Basis meiner Erfahrung aus Gesprächen entstanden und können nur erste Anhaltspunkte und Ideen darstellen.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat aus Sicht der Arbeitsagentur an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt. Daraus kann eine Sperrzeit folgen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Ob das in deinem Fall greift, hängt von den Formulierungen im Vertrag und von den Umständen des Abbaus ab. Klären lässt sich das vorher, im Nachhinein nicht mehr.

Die Abfindung und das, was davon übrig bleibt

Die Summe im Angebot ist ein Bruttobetrag. Was tatsächlich bei dir ankommt, hängt von der steuerlichen Behandlung ab und davon, in welchem Kalenderjahr die Zahlung fließt. Bei größeren Beträgen lohnt sich deshalb die Frage, ob es sinnvoll wäre, den Auszahlungszeitpunkt zu verschieben. Diese Frage gehört zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, denn nur dort lässt sie sich für deine persönliche Situation beantworten. Ein Bauchgefühl unter Zeitdruck ist an dieser Stelle ein schlechter Ratgeber.

Freistellung, Resturlaub und Zeugnis

Diese drei Punkte sind im Vertragstext oft knapp geregelt, machen später aber viel aus. Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich? Wird der Resturlaub darauf angerechnet oder ausgezahlt? Und steht im Vertrag, dass dein Zeugnis wohlwollend und mit einer bestimmten Gesamtnote erteilt wird, oder bleibt das offen?

Gerade der letzte Punkt wird regelmäßig übersehen. Dabei ist es das Zeugnis, das dich in jedem folgenden Bewerbungsprozess begleitet.

Wettbewerbsklauseln und Weiterbildung

In Pharma und Biotech sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote nicht ungewöhnlich. Prüfe deshalb, ob eines besteht, wie weit es reicht und ob es entschädigt wird. Frag außerdem nach, ob dein Arbeitgeber ein Transferbudget, eine Outplacement-Beratung oder eine Weiterbildung mitträgt. In größeren Abbauprogrammen gibt es solche Bausteine häufig, sie stehen nur selten im Standardangebot.

Verhandeln ist erlaubt, auch wenn es sich nicht so anfühlt

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Angebot und keine Anordnung. Trotzdem erlebe ich immer wieder, dass Menschen ihn behandeln, als wäre jede Rückfrage undankbar. Das hat vor allem mit dem Gefühl dahinter zu tun: Man ist gerade als verzichtbar eingestuft worden und möchte nicht auch noch als schwierig gelten.

Dabei ist schon die Frist selbst ein Verhandlungspunkt. Wenn du mehr Zeit für eine anwaltliche Prüfung brauchst, kannst du zumindest danach fragen.

Ein zweiter Punkt wird noch seltener angesprochen: Verhandeln lässt sich nicht nur über Geld. Auch ein späteres Austrittsdatum, eine längere Freistellung bei vollen Bezügen, die Übernahme eines Coachings oder einer Weiterbildung oder eine klar formulierte Zeugnisnote sind verhandelbar. Solche Bausteine kosten dein Unternehmen weniger als eine höhere Abfindung, und für deinen nächsten Schritt sind sie oft mehr wert.

Was in Pharma und Biotech gerade dazukommt

Diese Angebote kommen selten einzeln. Sie kommen in Wellen, weil ein ganzer Standort abgebaut oder ein Bereich aufgelöst wird. Und das verändert deine Ausgangslage in zwei Punkten, über die im Vertragstext nichts steht.

Der erste Punkt betrifft den Zeitplan. In größeren Abbauprogrammen ist er meist eng gesetzt, und Betriebsräte kritisieren genau das regelmäßig. Für dich heißt das: Der Druck, unter dem du entscheidest, ist Teil des Programms und kein Zufall. Wer das weiß, nimmt die Frist weniger persönlich und fragt eher nach Verlängerung.

Der zweite Punkt wiegt schwerer und wird fast nie mitgedacht. Wenn ein Standort abgebaut wird, sind auf einen Schlag viele Menschen mit sehr ähnlichem Profil auf dem Markt. Deine früheren Kolleginnen und Kollegen bewerben sich auf dieselben Rollen, mit vergleichbaren Stationen und teilweise denselben Projekten im Lebenslauf.

Dazu kommt die Regionalität. In Städten, in denen ein Pharma- oder Biotech-Unternehmen einer der wenigen großen Arbeitgeber der Branche ist, gibt es vor Ort kaum vergleichbare Alternativen. Wer in der Region bleiben möchte oder muss, hat einen deutlich kleineren Markt, als es die reine Berufserfahrung vermuten lässt.

Beides führt zur selben Konsequenz: Im offenen Bewerbungsstapel wirst du dich schwer unterscheiden. Und genau deshalb ist eine gute Vorbereitung am Ende entscheidend.

Bewerten können all diese Punkte Fachanwälte für Arbeitsrecht beziehungsweise Steuerexperten, daher wäre meine klare Empfehlung, das in Anspruch zu nehmen. Die oben genannten Punkte sind auf Basis meiner Erfahrung aus Gesprächen entstanden und können nur erste Anhaltspunkte und Ideen darstellen.

Die Frage, die nach der Unterschrift bleibt

Wenn die rechtliche Seite geklärt ist, kommt die zweite Frage. Sie wird selten laut gestellt, beschäftigt aber fast alle: Was mache ich mit der Zeit danach?

Denn nach der Unterschrift folgen Monate, die niemand plant. Sie sind bezahlt, aber ohne jede Struktur, und für viele ist das die erste unstrukturierte Phase dieser Art seit Jahrzehnten. Die ersten beiden Wochen fühlen sich oft an wie Urlaub oder ein sehr langes Wochenende. Danach kippt die Stimmung bei den meisten.

Und wenn sie kippt, greifen viele zu einem von zwei Reflexen:

Der erste Reflex heißt: sofort bewerben. Viel, breit und auf alles, was halbwegs passt. Das hilft gegen das Gefühl, ausgeliefert zu sein, und es fühlt sich nach Handeln und Vorankommen an.

Der zweite Reflex heißt: erst einmal ankommen. Wer monatelang im Umbruch stand, braucht ein paar Wochen, in denen nichts entschieden werden soll und in denen die Batterien wieder aufgeladen werden. Auch das ist nachvollziehbar.

Beide Reflexe haben ihre Berechtigung. Sie führen nur dann ins Leere, wenn sie in der falschen Reihenfolge kommen.

Wer sich zu schnell bewirbt, bewirbt sich oft genau auf Rollen, die der vorhergehenden sehr ähnlich sind, ohne sich vorher gefragt zu haben, welcher Schritt jetzt eigentlich passt. Und wer zu lange wartet, verliert genau die Wochen, in denen die Gespräche entstehen könnten, aus denen später etwas wird.

Es gibt dazu einen Satz, den ich in Erstgesprächen immer wieder höre, und zwar von Menschen mit vielen Jahren Erfahrung, die Teams geführt und mehrere Reorganisationen überstanden haben: Ich weiß gar nicht mehr, was ich eigentlich kann und was ich noch möchte.

Für Außenstehende wirkt das oft absurd. Für die Beteiligten ist logisch. Jahrelang war diese Frage nie nötig. Die Rolle hat gesagt, was du kannst, und der nächste Schritt ergab sich oft wie von selbst aus dem letzten, oft sogar, ohne sich zu bewerben. Fällt der Titel und die Umgebung weg, fällt damit auch die Antwort auf zwei Fragen weg, die sich lange nicht gestellt haben:

Was willst du wirklich, und was bringst du mit, wenn niemand nach deiner letzten Position und deinem Unternehmen fragt?

Warum der Vorlauf über deinen nächsten Job entscheidet

Ein großer Teil der Rollen auf langjährigem Erfahrungsniveau wird nie öffentlich ausgeschrieben. Diese Rollen entstehen, weil jemand ein Problem auf dem Tisch hat, dafür Budget bekommt und in diesem Moment überlegt, wen er kennt.

Diese Person sucht dann keinen Bewerber und keinen unbekannten Kandidaten. Sie sucht einen Namen, der ihr einfällt.

Damit ihr dein Name einfällt, braucht es Gespräche, und Gespräche solcher Art brauchen Vorlauf. Manchmal ruft jemand schon zwei Wochen später an, weil zufällig genau in diesem Moment etwas aufgeht. Manchmal vergehen Monate. Beides ist normal, und beides setzt voraus, dass das Gespräch überhaupt stattgefunden hat.

Wer mit einer Netzwerkstrategie erst anfängt, wenn die Zahlungen auslaufen, hat diesen Vorlauf nicht mehr.

Das eigentliche Privileg dieser Monate

Eine Abfindung ist keine Belohnung. Sie ist ein finanzieller Ausgleich für eine Unsicherheit und eine Situation, die du dir nicht ausgesucht hast.

Sie verschafft dir aber etwas, das du bei einer Kündigung ohne Abfindung nicht hättest: Du bist nicht gezwungen, sofort bei der erstbesten Möglichkeit zuzugreifen. Genau darin liegt der Unterschied zwischen der nächstbesten Rolle und der passenden.

Deshalb hat sich in meiner Arbeit folgende Reihenfolge bewährt. Am Anfang steht die rechtliche Prüfung, in Ruhe und mit den entsprechend ausgebildeten Expert:innen.

Danach folgen ein paar Wochen echte Erholung, die du bewusst planst, statt sie dem Zufall zu überlassen. Und parallel dazu beginnt die Arbeit, die den eigentlichen Unterschied macht: Du entwickelst Klarheit darüber, was du kannst, was du willst und wofür du stehst, wenn dein Titel und dein Arbeitgeber nicht mehr für dich sprechen.

Die Bewerbungsunterlagen kommen erst danach. Nicht umgekehrt.

Ein erster Schritt für heute

Wenn das Angebot gerade auf deinem Tisch liegt, brauchst du keinen fertigen Masterplan. Für den Anfang reichen aus meiner Erfahrung heraus zwei Dinge:

1. Vereinbare einen Termin bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und deine:r Steuerberater:in.

2. Beantworte dir ehrlich die Frage, ob du in drei Sätzen sagen könntest, was du willst, was du von deiner nächsten Rolle erwartest und was du mitbringst. Falls nicht, liegt genau dort dein nächster Schritt. Nicht beim Lebenslauf.

Du stehst gerade vor dieser Entscheidung?

Im Klarheitsgespräch schauen wir gemeinsam auf deine Situation und darauf, wie du eine Antwort auf den zweiten Punkt bekommst: wo du stehst, was dir gerade am meisten fehlt und wie ein sinnvoller nächster Schritt für dich aussehen kann. Unverbindlich und kostenfrei, 30 Minuten.

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Ich freue mich, von dir zu hören.

Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und persönliche Erfahrungen aus meiner Coaching-Praxis. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall und kann diese nicht ersetzen. Für die Bewertung deines konkreten Vertrags wende dich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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